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   BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11   

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BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11 (https://dejure.org/2011,14419)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2011 - 2 WNB 8.11 (https://dejure.org/2011,14419)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 2011 - 2 WNB 8.11 (https://dejure.org/2011,14419)
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  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und zuletzt vom 27. Juli 2011 - BVerwG 2 WNB 3.11 -).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 185.04

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11
    Eine solche Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern die beabsichtigten Ausführungen für die Entscheidung erheblich gewesen wären (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 36 und vom 29. Juni 2005 - BVerwG 1 B 185.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 37; Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt/Assmann/Pietzner, VwGO, Stand Juni 2011, § 133 Rn. 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
    Auszug aus BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11
    Eine solche Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern die beabsichtigten Ausführungen für die Entscheidung erheblich gewesen wären (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 36 und vom 29. Juni 2005 - BVerwG 1 B 185.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 37; Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt/Assmann/Pietzner, VwGO, Stand Juni 2011, § 133 Rn. 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
    Auszug aus BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und zuletzt vom 27. Juli 2011 - BVerwG 2 WNB 3.11 -).
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